Heute Morgen, am SBB-Schalter in Burgdorf:
Ich: Grüezi. Ich habe ein Streckenabo Burgdorf-Olten. Das brauche ich nicht mehr.
Schalterfrau: Aha. Sie…
Ich: ..ich fahre nicht mehr nach Olten. Nie mehr, oder jedenfalls nicht regelmässig. Drum wollte ich fragen, ob ich es zurückgeben kann. Ich meine: Ob ich dafür etwas zurückbekomme.
Schalterfrau: Geht mit dem Abo zu einem Schaltermann nebenan.
Schaltermann: Das können wir nicht zurücknehmen. Dafür gibt es keine Rückerstattung.
Ich: Wieso nicht?
Schaltermann: Das ist ein Ersatzabo. Das Original haben Sie offenbar verloren.
Ich: Ja, das ist so.
Schaltermann: Eben. Und für Ersatzabos gibt es keine Rückerstattung.
Ich: Wieso nicht?
Schaltermann: Weil das Original nicht da ist. Das ist ein Ersatzabo.
Ich: Ich weiss. Aber das Original habe ich nicht mehr.
Schaltermann: Auf das Ersatzabo gibt es keine Rückerstattung.
Ich: Ja. Aber warum nicht?
Schaltermann: Wir können Ihnen nur etwas zurückerstatten, wenn Sie das Originalabo vorbeibringen.
Ich: Das habe ich ja nicht mehr. Ich habe es verloren. Drum habe ich das Ersatzabo.
Schaltermann: Aber die Kosten dafür können wir nur zurückerstatten,…
Ich: …ja, wenn ich das Originalabo bringe. Nur habe ich das nicht mehr.
Schaltermann: Wenn Sie es finden, können Sie es vorbeibringen. Dann können wir die Kosten zurückerstatten..
Ich: Wenn ich es gefunden hätte, hätte ich ja kein Ersatzabo gebraucht.
Schaltermann: …
Ich: E schöne Tag.
Ersatzabos können nicht rückerstattet werden, weil: Theoretisch könnte jedermann sein Originalabo „verlieren“, sich den Preis fürs Ersatzabo zurückerstatten lassen und dann mit dem „verlorenen“ Original quasi gratis weiterfahren. Alles klar? Pech für Dich als ehrlicher SBB-Kunde.
Das Schalterpersonal hätte Dir freundlich beibringen sollen, dass Du hier leider Opfer der unehrlichen Klientel bist, die Missbrauch treiben könnte.